Über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind deutsche Unternehmen verpflichtet, entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS zu implementieren. Andernfalls drohen durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfindliche Bußgelder (bis zu 50 000 €).
Doch auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ein Energiemanagementsystem im Unternehmen sinnvoll. Ein leistungsstarkes Prozess- und Energiemanagementsystem trägt dazu bei, Produktionskosten dauerhaft zu senken und stärkt das Unternehmen im Wettbewerb. Durch die Ermittlung, wo im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, wird erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen eines Energiemanagementsystems ist daher nicht zu unterschätzen.
Energieaudits und -zertifizierungen sind elementare Bestandteile eines systematischen Energiemanagements. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess von der Einführung bis hin zur Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems und unterstützen Sie kompetent in allen Bereichen. Aufgrund unserer langjährigen Beratertätigkeit identifizieren wir auch in Ihrem Betrieb wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energiebezogenen Leistung.
Fragen Sie uns auch nach unserer Fördermittelberatung. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Förderung für Ihr energetisches Vorhaben zu finden.
Die Reduzierung Ihrer Kosten für Energiebezug und Energieeinsatz kann zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und Steigerung der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens beitragen. Auf dieses Ziel ist die Energieberatung ausgerichtet. Als Energieeffizienzberater bieten wir Ihnen ein Komplettpaket an Dienstleistungen, an dessen Ende die Optimierung der Energiekosten Ihres Unternehmens steht. Wir beraten Sie umfassend, kompetent und zielorientiert. Unsere Beratungen erfolgen neutral und sind nicht an Hersteller gebunden. Gerne führen wir auch eine neutrale Ausschreibung für Dienstleistungen während der Umsetzung für Sie aus. Es ist ein modernes Energiemanagement erforderlich, welches die Elemente des Energiesparens und der rationellen Energienutzung beinhaltet. Die Bedeutung dieser Elemente wird mehr und mehr zunehmen, da durch politische und weltwirtschaftliche Einflüsse mit einem stetigen Anstieg der Energiepreise zu rechnen ist. Wir optimieren Ihre Energiekosten nachhaltig! Optimal auch mit der Einführung der DIN EN ISO 50001. Wir führen Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Zertifizierung!
Energieberatung (BAFA gestützt)
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Energieberatungen können selbstverständlich auch für nicht-KMU‘s erfolgen. Diese werden aber i.d.R. nicht vom BAFA gefördert.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel der Energieberatung ist es daher, vorhandene Energieeinsparpotenziale zu finden. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann zusätzlich zu der Wettbewerbsfähigkeit ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Bei den durch die BAFA geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt wird. Unsere Audits bzw. Beratungen erfolgen neutral und sind nicht an Hersteller gebunden. Das Energieaudit selber darf von unternehmensexternen (z. B. Energieberater wie wir - die IbUQAS GmbH & Co. KG) und unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Energieauditoren sind in § 8 b des novellierten EDL-G formuliert und werden durch uns voll erfüllt. Die IbUQAS ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Durchführung von Energieberatungen und Energieaudits nach dem EDL-G bestätigt und in der Experten- und Beraterliste der BAFA geführt.
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