- Erstellung von Genehmigungsunterlagen sowohl nach Verfahrensart „V“ als auch nach Verfahrensart „G“ der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung, gegebenenfalls unter Einbeziehung der IED-Anforderung sowie der Anforderungen der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Störfallrecht), falls erforderlich.
- Durchführung der UVP-Vorprüfung (falls gefordert)
- Koordination mit zusätzlichen Fachplanern und Behörden
- Koordination von Fachgutachtern (Bereich Lärm- und Luftemissionen /-immissionen)
- Betreuung während der Bauphase (Bauleitung)
- Ansprechpartner bei Abnahmen