Gutachter für AwSV, WHG und Wasserrecht
Wir sind zertifizierte Gutachter und dürfen für Sie Gutachten und Stellungnahmen zum Wasserrecht, zu der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der deutschen Bundesregierung zum Schutz der Gewässer (AwSV), und zum Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) erstellen. Unsere Leistungen in diesen Bereichen sind wie folgt:
Erstellen von Gutachten zur Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) inkl. Hilfestellung bei den behördlichen Anträgen
Wasserrechtliche Stellungnahmen zur Darstellung der Anforderungen einer geplanten Anlage
Erstellen von Gutachten bei Umweltschäden durch wassergefährdende Stoffe (Ölunfälle / Überfüllungen)
Beurteilung von Schäden an Tankstellen (Anfahrschäden an technischen Einrichtungen wie Zapfsäulen etc.)
Erstellen von Gutachten über den sicherheitstechnischen Zustand der Anlage