Gutachter für AwSV, WHG und Wasserrecht


Wir sind zertifizierte Gutachter und dürfen für Sie Gutachten und Stellungnahmen zum Wasserrecht, zu der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der deutschen Bundesregierung zum Schutz der Gewässer (AwSV), und zum Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) erstellen. Unsere Leistungen in diesen Bereichen sind wie folgt:

  • Erstellen von Gutachten zur Eignungs­fest­stellung nach dem Wasserhaushalts­gesetz (WHG) inkl. Hilfe­stellung bei den behördlichen Anträgen

  • Wasserrechtliche Stellungnahmen zur Darstellung der Anforderungen einer geplanten Anlage

  • Erstellen von Gutachten bei Umweltschäden durch wasser­gefährdende Stoffe (Ölunfälle / Überfüllungen)

  • Beurteilung von Schäden an Tankstellen (Anfahrschäden an technischen Einrichtungen wie Zapfsäulen etc.)

  • Erstellen von Gutachten über den sicherheits­technischen Zustand der Anlage

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